Dr. YUN aesthetic surgery steht für Transparenz: Für uns ist es wichtig, dass Sie nach dem Eingriff nicht von einem höheren Honorar oder Folgekosten überrascht werden. Nach individueller Beratung nennen wir Ihnen einen Preis für eine Operation oder Behandlung, der das endgültige Honorar darstellt. Hier sind ALLE Kosten inbegriffen wie z.B. Umsatzsteuer, OP, Narkose, falls notwendig stationärer Aufenthalt, spezielle Verbände wie z.B. Kompressionswäsche, alle Nachuntersuchungen innerhalb eines Jahres.
„Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.“ (§ 52 Abs. 2 SGB V)
Bei einer Schönheitsoperation übernimmt Ihre Krankenkasse nur in Ausnahmefällen und bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit ganz oder teilweise die Kosten der plastischen Operation. Das kann in folgenden Situationen der Fall sein:
- bei Fehlentwicklung,
- bei Beeinträchtigung einer Körperfunktion,
- bei psychischer Belastung,
- nach einem Unfall,
- in Folge einer Verbrennung oder
- nach einer Voroperation.